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29. November 2021

Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Änderungen per 01.01.2022

VON Patrick Langenauer

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung - im Jahr 2016 eingeführt - verzichtet.

Änderung für Unternehmen ab 01.01.2022

Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmenden ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, welches auch für die private Nutzung verwendet werden darf, so stellt dies eine entgeltliche Leistung an den Arbeitnehmer dar. Die Leistung ist zum Normalsatz abzurechnen. Der Ansatz beträgt ab dem 01.01.2022 pro Monat 0.9% des Kaufpreises exklusive MWST (bis 31.12.2021: 0.8%), mindestens jedoch 150 Franken. Der so errechnete Ansatz versteht sich inklusive MWST und ist im Lohnausweis (LA) unter 2.2 (Privatanteil Fahrzeug) durch den Arbeitgeber anzugeben, falls der Privatanteil vom Arbeitnehmenden nicht bezahlt wird, sondern Lohnbestandteil ist. Im letzteren Fall sollte das Unternehmen nicht vergessen, auf dem Privatanteil neben der Mehrwertsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. 

Beispiel:
CHF 29'712.15 Barkaufpreis FZ / Leasingpreis exkl. MwSt.
CHF   3'208.95 (Privatanteil-FZ LA inkl. MwSt.: CHF 29'712.15 x 0.9% x 12)
CHF      229.45 (zu zahlende Mehrwertsteuer: CHF 3'208.95 / 1.077 * 7.7%)

 

Änderung für Arbeitnehmende ab 01.01.2022
Unselbstständig Erwerbende dürfen bei der direkten Bundessteuer seit 2016 maximal CHF 3’000 für berufsbedingte Fahrkosten vom steuerbaren Einkommen abziehen (FABI-Regelung). Bei Arbeitnehmenden mit Geschäftsfahrzeug werden ausserdem bei privater Benutzung des Geschäftsfahrzeuges die Arbeitswegkosten als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung aufgerechnet (CHF 0.70 pro Kilometer bei der direkten Bundessteuer).

Durch die Erhöhung des Privatanteils von 0.8% auf 0.9% ab 2022 entfällt für Arbeitnehmende mit Geschäftsfahrzeug auf Bundesebene sowohl die Aufrechnung der Arbeitswegkosten als auch der maximale Fahrzeugkostenabzug von CHF 3'000.00. 

Beispiel
bis 31.12.2021:
CHF   2'852.35 (Privatanteil-FZ LA: CHF 29'712.15 x 0.8% x 12)
CHF   3'080.00 (Einkommen Arbeitsweg: 20km x 220 Arbeitstag x CHF 0.7)
CHF - 3'000.00 (Max. Fahrtkostenabzug direkte Bundessteuer)
CHF   2'932.35 Total steuerbares Einkommen

 

ab 01.01.2022:
CHF   3'208.95 (Privatanteil-FZ LA: CHF 29'712.15 x 0.9% x 12)
CHF          0.00 (Einkommen Arbeitsweg: entfällt)
CHF -        0.00 (Max. Fahrtkostenabzug direkte Bundessteuer: entfällt)
CHF   3'208.95 Total steuerbares Einkommen

 

Fazit
Die Pauschalen-Erhöhung für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% bringt höhere Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerabgaben für Unternehmen mit sich. Infolge Aufrechnungsverzicht des Arbeitsweges profitieren Arbeitnehmende mit Geschäftsfahrzeug und langen Arbeitswegen deutlich von der neuen Regelung. Für solche mit kurzen Arbeitswegen und ohne Aussendiensttätigkeit werden die Anpassungen nur geringfügige steuerliche Auswirkungen haben.

 

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