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17. November 2025
Vorsorge 3a: Höchstabzüge für das Jahr 2026
Laut Mitteilung der Eidg. Steuerverwaltung beträgt die maximal zulässige Einzahlung in die Säule 3a für das Jahr 2026 unverändert CHF 7'258 für Unselbständige oder CHF 36'288 für Selbständigerwerbende ohne 2. Säule. Neu können jedoch nicht einbezahlte Beiträge in Folgejahren nachgeholt werden. Je nach Situation kann es steuerlich sinnvoll sein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wir beraten Sie gerne!
Höchstabzüge Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt in Franken:
Für Steuerpflichtige
mit 2. Säule
2026: 7'258
2025: 7'258
2024: 7'056
2023: 7'056
2022: 6'883
2021: 6'883
Für Steuerpflichtige
ohne 2. Säule
2026: 36'288
2025: 36'288
2024: 35'280
2023: 35'280
2022: 34'416
2021: 34'416
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, 16.11.25.