BLOG

17. November 2025

Vorsorge 3a: Höchstabzüge für das Jahr 2026

Laut Mitteilung der Eidg. Steuerverwaltung beträgt die maximal zulässige Einzahlung in die Säule 3a für das Jahr 2026 unverändert CHF 7'258 für Unselbständige oder CHF 36'288 für Selbständigerwerbende ohne 2. Säule. Neu können jedoch nicht einbezahlte Beiträge in Folgejahren nachgeholt werden. Je nach Situation kann es steuerlich sinnvoll sein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wir beraten Sie gerne!

Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt in Franken:

Für Steuerpflichtige
mit 2. Säule

2026: 7'258

2025: 7'258

2024: 7'056

2023: 7'056

2022: 6'883

2021: 6'883

Für Steuerpflichtige
ohne 2. Säule

2026: 36'288

2025: 36'288

2024: 35'280

2023: 35'280

2022: 34'416

2021: 34'416

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle: Eidg. Steuerverwaltung, 16.11.25.