BLOG

01. Oktober 2026

Neues Schweizerisches Transparenzregister ab 1. Oktober 2026

Was bedeutet das für Sie und Ihre Gesellschaft? Ab dem 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit wird in der Schweiz ein neues Transparenzregister eingeführt. Erfahren Sie hier, was sich dadurch für Sie bzw. Ihre Gesellschaft ändert.

 

Was ist das neue Transparenzregister?
Ganz einfach gesagt:
Der Bund möchte künftig zentral erfassen, welche natürlichen Personen tatsächlich hinter einer Gesellschaft stehen bzw. diese besitzen oder kontrollieren.
Dafür wird ein neues Schweizerisches Transparenzregister geführt. Betroffene Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Register melden. Das Register ist nicht öffentlich. Es soll insbesondere dazu beitragen, die Transparenz über die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen zu erhöhen.

Betrifft mich das?
Wenn Sie eine AG oder GmbH besitzen oder führen, ist die neue Regelung grundsätzlich relevant.
Die Meldepflicht betrifft insbesondere:

·         Aktiengesellschaften (AG)

·         Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

·         sowie weitere im Gesetz aufgeführte Rechtseinheiten.

Was bedeutet «wirtschaftlich berechtigte Person»?

Der Begriff klingt komplizierter, als er in vielen Fällen ist.
Vereinfacht gesagt handelt es sich um die natürliche Person, welche eine Gesellschaft letztlich besitzt oder kontrolliert.

Was müssen Sie tun?

Wenn Ihre Gesellschaft unter die neue Meldepflicht fällt, müssen grundsätzlich:

1.       die wirtschaftlich berechtigte Person bzw. die wirtschaftlich berechtigten Personen festgestellt werden;

2.       die erforderlichen Angaben zusammengetragen werden;

3.       diese Angaben dem Transparenzregister gemeldet werden;

4.       und die Angaben bei Änderungen entsprechend aktualisiert werden.

Die Verantwortung für die korrekte Meldung liegt bei der betroffenen Gesellschaft. Die Meldung kann jedoch auch durch eine entsprechend bevollmächtigte Drittperson vorgenommen werden.

Wie können wir Sie unterstützen?
Die Meldung an das Transparenzregister kann grundsätzlich selbstständig vorgenommen werden. Sollten Sie bei der Abklärung oder Meldung Unterstützung wünschen, übernehmen wir diese Aufgabe selbstverständlich gerne für Sie. Wir prüfen die für Ihre Gesellschaft relevanten Angaben, klären die wirtschaftlich berechtigten Personen ab und übernehmen die Meldung in Ihrem Auftrag. Ob Sie die Meldung selbst vornehmen oder unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.

Bei Interesse oder Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir informieren Sie gerne über das weitere Vorgehen.

 

Weitere Informationen zum Schweizerischen Transparenzregister finden Sie unter:

www.transpareg.admin.ch